BMF - Schreiben vom 22.09.1999
IV D 1 - S 7238 - 2/99

BMF - Schreiben vom 22.09.1999 (IV D 1 - S 7238 - 2/99) - DRsp Nr. 2008/82232

BMF, Schreiben vom 22.09.1999 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7238 - 2/99

DRsp Nr. 2008/82232

§ 12 UStG Umsatzsteuer bei Kabarettisten und Kabarettistinnen

Für Leistungen selbstständiger Solokünstler (z.B. Sänger, Schauspieler, Kabarettisten) enthält das Umsatzsteuergesetz (UStG) keine speziellen Vergünstigungen. Ob und ggf. in welchem Umfang für diese Leistungen Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen in Betracht kommen, ist im Rahmen der für Theater, Orchester und andere kulturelle Einrichtungen geltenden Begünstigungsvorschriften des § 4 Nr. 20 und des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG zu prüfen.

Nach herrschender Verwaltungsauffassung werden literarische Kabaretts grundsätzlich den Theatern im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 UStG zugeordnet, so dass sie beim Vorliegen der in der Vorschrift vorgesehenen Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen können. Die Befreiung gilt jedoch nur für die Einrichtung als solche sowie für Veranstaltungen mit dieser Einrichtung. Die Ausdehnung der Befreiung auf Solokünstler ist nicht möglich. Das für die Bundesrepublik verbindliche Gemeinschaftsrecht, hier Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern, verbietet eine entsprechende Auslegung.