Mit Wirkung ab 2005 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2005 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigt der Programmablaufplan bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach § 10c EStG einheitlich die Beitragsbemessungsgrenze „West” und die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale nach altem und neuem Recht.
Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG einsetzbar.
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