BMF - Schreiben vom 22.10.2004
I A 5 - Vw 7216 - 9/04

BMF - Schreiben vom 22.10.2004 (I A 5 - Vw 7216 - 9/04) - DRsp Nr. 2008/88255

BMF, Schreiben vom 22.10.2004 - Aktenzeichen I A 5 - Vw 7216 - 9/04

DRsp Nr. 2008/88255

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2005 (einschl. der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2005 bekannt gemacht. Die danach erstellten Tabellen gelten nicht für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG); insoweit wird von maschineller Berechnung der Lohnsteuer ausgegangen. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG sowie bei der Berechnung der Vorsorgepauschale einheitlich die Bemessungsgrenze „West” und die Günstigerprüfung der Vorsorgepauschale nach altem und neuem Recht.

1. Gesetzliche Grundlagen