BMF - Schreiben vom 22.12.1995
S 2280
Fundstellen:
BStBl 1996 I 35

BMF - Schreiben vom 22.12.1995 (S 2280) - DRsp Nr. 2008/80353

BMF, Schreiben vom 22.12.1995 - Aktenzeichen S 2280

DRsp Nr. 2008/80353

Neuregelung des Familienleistungsausgleichs und Neufassung des Gesetzes über Steuerstatistiken durch das Jahressteuergesetz 1996 und das Jahressteuerergänzungsgesetz

Ich setze die Durchführungsanweisung zum Familienleistungsausgleich gemäß Dienstblatt-Runderlaß 99/95 der Bundesanstalt für Arbeit vom 4. Dezember 1995 sowie die gleichlautenden Weisungen des BMI vom 18. Dezember 1995, die im GMBl veröffentlicht werden, für alle Familienkassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG) mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.

Ich weise darauf hin, daß die Durchführungsanweisungen in vollem Umfang unter dem Vorbehalt der abschließenden fachaufsichtlichen Prüfung durch das Bundesamt für Finanzen stehen und im Anschluß an diese Prüfung ggf. erneut bekanntgemacht und veröffentlicht werden. Eine vertrauensschutzbegründende Selbstbindung der Verwaltung aufgrund einer evtl. Außenwirkung der Dienstanweisung tritt daher nicht ein.

Die im Bundesanzeiger Nr. 213 vom 14. November 1995 auf Seite 11725 bekanntgemachte ,,Allgemeinverfügung über die Meldung der Erhebungsmerkmale für die Kindergeldstatistik nach § 4 des Gesetzes über Steuerstatistiken an das Bundesamt für Finanzen'' vom 30. Oktober 1995 gilt für die Familienkassen nach § 72 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes als Dienstanweisung fort.