1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1997 folgendes:
I. Lohnsteuerkartenmuster
Das Muster der Lohnsteuerkarte 1997 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekanntgemacht. Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1997 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:
1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.
2. Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist rot. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A5 (148 x 210 mm).
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