Hiermit übersendet der BdF den Entwurf gleichlautender Ländererl., der gegenüber dem Vorentwurf entsprechend dem Ergebnis der Sitzung LSt VI/97 lediglich Änderungen bei der Formel und beim Beispiel vorsieht.
Es wird gebeten, die Regelung unter dem Datum v. 23. 12. 1997 als Ländererl. herauszugeben.
Zusatz für die obersten FinBeh der Länder Bayern, Bremen und Saarland: Für die Veröffentlichung im BStBl, die der BdF vorbereitet, bittet der BdF, das Az bis zum 30. 12. 1997 telefonisch oder durch Fax unmittelbar Herrn Al te Uhle zu übermitteln.
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