BMF - Schreiben vom 22.12.1998
S 2135

BMF - Schreiben vom 22.12.1998 (S 2135) - DRsp Nr. 2008/85388

BMF, Schreiben vom 22.12.1998 - Aktenzeichen S 2135

DRsp Nr. 2008/85388

§ 6 EStG Umfang des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens im Sinne des § 52 Abs. 15 EStG; BMF-Schreiben v. 4.6.1997 (BStBl I S. 630) und vom 13.1.1998 (BStBl I S 129)

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird an der im Schreiben v. 10.3.1998 geäußerten Rechtsauffassung weiterhin festgehalten. Danach ist z. B. eine eindeutig als Hausgarten genutzte Fläche, auch wenn sie im sog. unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt, nicht zwangsläufig stpfl. zu entnehmen, da jeweils auch eine Gesamtwürdigung des entsprechenden Einzelfalls notwendig ist.

Soweit jedoch im Einzelfall festgestellt wird, daß eine oder mehrere Teilflächen parzelliert worden sind und dadurch verkehrsfähige Grundstücke entstanden sind, sind die Grundsätze der Tz. 4 des BMF-Schreibens v. 4.6.1997 (BStBl I S. 620) und des BFH-Urt. v. 24.10.1996 (BStBl 1997 II S. 50) anzuwenden.