BMF - Schreiben vom 23.02.2006
IV A 7 - S 0320 - 4/06

BMF - Schreiben vom 23.02.2006 (IV A 7 - S 0320 - 4/06) - DRsp Nr. 2008/89738

BMF, Schreiben vom 23.02.2006 - Aktenzeichen IV A 7 - S 0320 - 4/06

DRsp Nr. 2008/89738

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2005

Im Folgenden veröffentlicht das BMF die zu TOP 2 der Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) vom 21. bis 23. November 2005 beschlossenen Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2005 (Anlage 1; Abgabefrist für Steuererklärungen, Fristverlängerung) sowie das Schreiben vom 23.02.2006 an den Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer (Anlage 2; Steuererklärungsfristen). Die Veröffentlichung der Erlasse im BStBl I wird veranlasst.

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 2005 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

  • zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,