§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit einer Bilanzänderung, wenn die Änderung in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG steht und soweit die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht.
Die Neuregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes ist nach § 52 Abs. 9 EStG auch für VZ vor 1999 anzuwenden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt in Ergänzung zu dem Schreiben v. 18.5.2000 (BStBl I S.
Für Anträge auf Bilanzänderung, die sich auf Bilanzberichtigungen in dem Zeitraum v. 1.1.1999 bis zur Veröffentlichung des o. a. BMF-Schreibens beziehen, ist der enge zeitliche Zusammenhang als gewahrt anzusehen, wenn sie unverzüglich nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens im BStBl Teil I (Heft 9 v. 21.6.2000) gestellt worden sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|