BMF - Schreiben vom 23.05.1996
S 2353

BMF - Schreiben vom 23.05.1996 (S 2353) - DRsp Nr. 2008/85820

BMF, Schreiben vom 23.05.1996 - Aktenzeichen S 2353

DRsp Nr. 2008/85820

Grundsatzanfrage zur Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten

Zu der Anfrage zur steuerlichen Behandlung der Kosten eines Inlandsumzugs von vorübergehend im Inland beschäftigten ausländischen AN wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung genommen:

Die Frage, in welchem Umfang Umzugskosten bei einem beruflich veranlaßten Wohnungswechsel als Werbungskosten anerkannt werden können, ist umfassend in Abschn. 41 LStR 1996 geregelt. Danach darf u. a. ein Ausstattungsbeitrag i. S. des § 12 AUV nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Im übrigen sind für einen Umzug im Inland - auch dann, wenn ein Umzug vom Ausland in das Inland vorangegangen ist - die Regelungen der Auslandsumzugskostenverordnung ohnehin nicht maßgebend, sondern die Regelungen des . Die obersten FinBeh der Länder halten einen den Abschn. 41 1996 ergänzenden Erl. nicht für erforderlich.