Zu der Anfrage zur steuerlichen Behandlung der Kosten eines Inlandsumzugs von vorübergehend im Inland beschäftigten ausländischen AN wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung genommen:
Die Frage, in welchem Umfang Umzugskosten bei einem beruflich veranlaßten Wohnungswechsel als Werbungskosten anerkannt werden können, ist umfassend in Abschn. 41
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