BMF - Schreiben vom 23.11.1998
S 1961
Fundstellen:
BStBl 1998 I 1487

BMF - Schreiben vom 23.11.1998 (S 1961) - DRsp Nr. 2008/91949

BMF, Schreiben vom 23.11.1998 - Aktenzeichen S 1961

DRsp Nr. 2008/91949

Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 1998

1 Anlage

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck

zu erstellen. Die Vordruckmuster für 1998 mit Erläuterungen werden hiermit bekanntgemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Fundstellen
BStBl 1998 I 1487