BMF - Schreiben vom 23.12.1997
S 2293
Fundstellen:
BStBl 1997 I 1022

BMF - Schreiben vom 23.12.1997 (S 2293) - DRsp Nr. 2008/85251

BMF, Schreiben vom 23.12.1997 - Aktenzeichen S 2293

DRsp Nr. 2008/85251

§ 4 EStG Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Einkunftsquellen; Nichtanwendung des BFH-Urteils v. 9. 4. 1997, IR 178/94

Der BFH hat in seinem Urt. v. 9. 4. 1997 (BStBl 1997 II S. 657, DStR 1997 S. 683) die Auffassung vertreten, daß Einkünften aus ausländischen Quellen (im Streitfall Dividendeneinkünfte einer Lebensversicherungsgesellschaft) nur solche Betriebsausgaben zuzuordnen sind, die geeignet wären, in die Bemessungsgrundlage von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) einzugehen.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder ist diese BFH-Entscheidung auf Fälle von Einnahmen inländischer Versicherungsunternehmen aus ausländischen Quellen anzuwenden.