Es trifft zu, daß bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 1998 angeschafft oder hergestellt werden, für die vor dem 1. Januar 1999 geleisteten Anzahlungen auf Anschaffungskosten und entstandenen Teilherstellungskosten weder eine Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1996 noch nach dem Investitionszulagengesetz 1999 gewährt wird. Ihre Beurteilung dieser Regelung kann ich jedoch nicht teilen.
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