BMF - Schreiben vom 24.05.2013
IV C 1 - S 2204/12/10003

BMF - Schreiben vom 24.05.2013 (IV C 1 - S 2204/12/10003) - DRsp Nr. 2013/80437

BMF, Schreiben vom 24.05.2013 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2204/12/10003

DRsp Nr. 2013/80437

Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) Folgendes:

I. Grundlagen der Besteuerung von American Depository Receipts auf inländische Aktien

ADRs (Hinterlegungsscheine) auf inländische Aktien werden durch Emittenten in den USA im Rahmen von ADR-Programmen aufgelegt und verbriefen einen Anteil an einem im Inland verwahrten Bestand an inländischen Aktien. Beteiligte an dem ADR-Programm sind insbesondere die ausländische Depotbank, die inländische Hinterlegungsstelle der inländischen Aktien, die inländischen und ausländischen Zwischenverwahrer sowie der Inhaber der ADRs.