BMF - Schreiben vom 24.06.1999
S 1900
Fundstellen:
BStBl 1999 I 669

BMF - Schreiben vom 24.06.1999 (S 1900) - DRsp Nr. 2008/80512

BMF, Schreiben vom 24.06.1999 - Aktenzeichen S 1900

DRsp Nr. 2008/80512

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5 a EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der einkommensteuer- und gewerbesteuerlichen Vorschriften des Gesetzes zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Seeschiffahrtsanpassungsgesetz) vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860, BStBl I S. 1158) wie folgt Stellung:

A. Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5 a EStG)

I. Besondere Gewinnermittlung (§ 5 a Abs. 1 EStG)

1. Geschäftsleitung und Bereederung im Inland (§ 5 a Abs. 1 Satz 1 EStG)

1 Neben der Geschäftsleitung (§ 10 AO) ist die Bereederung im Inland eine zusätzliche und eigenständige Voraussetzung. Die Bereederung eines Handelsschiffes umfaßt insbesondere folgende wesentliche Tätigkeiten:

a) Abschluß von Verträgen, die den Einsatz des Schiffes betreffen,

b) Ausrüstung und Verproviantierung der Schiffe,

c) Einstellung von Kapitänen und Schiffsoffizieren,

d) Befrachtung des Schiffes,

e) Abschluß von Bunker- und Schmierölverträgen,

f) Erhaltung des Schiffes,

g) Abschluß von Versicherungsverträgen über Schiff und Ausrüstung,

h) Führung der Bücher,

i) Rechnungslegung,

j) Herbeiführung und Verwirklichung der Beschlüsse der Mitreeder (bei Korrespondentreedern).