BMF - Schreiben vom 24.08.1999
IV C 2 -S 2134 - 12/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I S. 822

BMF - Schreiben vom 24.08.1999 (IV C 2 -S 2134 - 12/99) - DRsp Nr. 2008/81417

BMF, Schreiben vom 24.08.1999 - Aktenzeichen IV C 2 -S 2134 - 12/99

DRsp Nr. 2008/81417

§ 5 EStG Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

In dem Urteil vom 26. November 1998 neigt der IV. Senat des BFH dazu, von den bislang geltenden Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen Abstand zu nehmen. In seinem Vorlagebeschluß vom 16. Dezember 1998 an den Großen Senat tritt der I. Senat des BFH gleichfalls dafür ein, sich von den bisherigen Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen zu lösen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet das BFH bis zur Entscheidung des Großen Senats auf die Vorlage des I. Senats, an den bisherigen Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen uneingeschränkt festzuhalten.

Fundstellen
BStBl 1999 I S. 822