In dem Urteil vom 26. November 1998 neigt der IV. Senat des BFH dazu, von den bislang geltenden Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen Abstand zu nehmen. In seinem Vorlagebeschluß vom 16. Dezember 1998 an den Großen Senat tritt der I. Senat des BFH gleichfalls dafür ein, sich von den bisherigen Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen zu lösen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet das BFH bis zur Entscheidung des Großen Senats auf die Vorlage des I. Senats, an den bisherigen Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen uneingeschränkt festzuhalten.
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