Vor dem Hintergrund gesellschaftsvertraglich vereinbarter Ergebnisgleichstellungen von Alt- und Neugesellschaftern war um Stellungnahme zu der Frage gebeten worden, ob Stpfl., die einer Gesellschaft nach dem Jahr des Entstehens der Gesellschaft beitreten, einen höheren Anteil an den insgesamt zulässigen Sonderabschreibungen oder an dem übrigen Betriebsergebnis erhalten können, als dies ihrem Anteil an der Gesellschaft entspricht.
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird hierzu folgendes mitgeteilt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|