Unter Bezugnahme das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S.
Inhaltsübersicht Tz. Teil 1: Umwandlung von Körperschaften A. Umwandlungsmöglichkeiten nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) 00.01 - 00.14 I. Verschmelzung 00.04 - 00.05 II. Formwechsel 00.06 - 00.07 III. Spaltung 00.08 - 00.12 IV. Vermögensübertragung 00.13 - 00.14 B. Steuerliche Folgen der Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften zum zweiten bis siebten Teil Zu § 1 UmwStG : Anwendungsbereich der Vorschriften des zweiten bis siebten Teils I. Anwendungsbereich der §§ 2 bis 19 UmwStG 01.01 - 01.06 II. Bedeutung der registerrechtlichen Entscheidung 01.07 Zu § 2 UmwStG : Steuerliche Rückwirkung I. Steuerlicher Übertragungsstichtag 02.01 - 02.05 II. Steuerliche Rückwirkung 02.06 - 02.11 1. Rückwirkungsfiktion 02.06 - 02.10 a) Grundsatz 02.06 - 02.08 b) Ausnahme von der Rückwirkungsfiktion für ausscheidende |
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