BMF - Schreiben vom 25.04.1996
IV A 4 - S 0323 - 6/96
Fundstellen:
BStBl 1996 I 582

BMF - Schreiben vom 25.04.1996 (IV A 4 - S 0323 - 6/96) - DRsp Nr. 2008/81009

BMF, Schreiben vom 25.04.1996 - Aktenzeichen IV A 4 - S 0323 - 6/96

DRsp Nr. 2008/81009

§ 152 AO Festsetzung von Verspätungszuschlägen wegen verspäteter Abgabe bzw. Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen; Überprüfung der Verspätungszuschläge nach Erlaß des Jahresbescheids

Mit Urteil vom 16. Mai 1995 - XI R 73/94 - (BStBl 1996 II S. 259) hat der BFH entschieden, daß bei der Umsatzsteuer das Voranmeldungsverfahren und das Verfahren zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer grundsätzlich auch hinsichtlich der Verspätungszuschläge als eigenständige Verfahren anzusehen sind (erster Leitsatz). Gleichwohl soll nach Ergehen des Jahressteuerbescheides dessen Inhalt auch für die Bemessung der im Voranmeldungsverfahren festgesetzten Verspätungszuschläge von Bedeutung sein, wenn im Zeitpunkt der Jahressteuerfestsetzung Rechtsbehelfsverfahren gegen die Verspätungszuschlagfestsetzungen anhängig sind (zweiter Leitsatz).