BMF - Schreiben vom 25.05.1998
IV B 6 - S 2340 - 1/98

BMF - Schreiben vom 25.05.1998 (IV B 6 - S 2340 - 1/98) - DRsp Nr. 2008/81473

BMF, Schreiben vom 25.05.1998 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2340 - 1/98

DRsp Nr. 2008/81473

§ 3 EStG Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses; Dauer der Beschäftigungszeiten

Das BMF ist der Auffassung, daß bei Abfindungszahlungen an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für die Ermittlung der Dauer des Dienstverhältnisses auch die Beschäftigungszeit in der öffentlichen Verwaltung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet berücksichtigt werden kann, soweit die Arbeitnehmer entsprechend den Festlegungen im Einigungsvertrag nach Wirksamwerden des Beitritts im öffentlichen Dienst weiterbeschäftigt wurden und anläßlich einer früheren Auflösung des Dienstverhältnisses keine Abfindung im Sinne des § 3 Nr. 9 EStG gezahlt worden ist (vgl. Abschnitt 9 Absatz 4 Satz 2 LStR).