BMF - Schreiben vom 25.05.1998
S 7200
Fundstellen:
; BStBl 1998 I S. 627

BMF - Schreiben vom 25.05.1998 (S 7200) - DRsp Nr. 2008/86570

BMF, Schreiben vom 25.05.1998 - Aktenzeichen S 7200

DRsp Nr. 2008/86570

§ 10 UStG Beurteilung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Warengutscheinen

Der EuGH hat mit Urt. v. 24.10.1996 zur Auslegung von Art. 11 der 6. EG-Richtlinie bei der Ausgabe von Warengutscheinen - RS C-317/94 (Elida Gibbs) - entschieden, daß der Hersteller eines Produktes die Bemessungsgrundlage für eine Lieferung an einen Groß- oder Einzelhändler um den Nennwert ausgegebener Warengutscheine, die von dem Endverbraucher beim Erwerb der Ware eingelöst werden, vermindern kann. Dies soll sowohl für den Fall gelten, daß der Endverbraucher den Warengutschein unmittelbar bei dem Hersteller einlöst, als auch für den Fall, daß der Endverbraucher den Warengutschein beim Erwerb der Ware dem Einzelhändler vorlegt und der Einzelhändler seinerseits den Nennwert des Warengutscheins beim Hersteller einfordern kann (vgl. UVR 1996, S. 391 ff.; UR 1997 S. 265 ff. m. Anmerkung Weiß).

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes: