BMF - Schreiben vom 26.01.1998
IV B 3 - S 2185 - 3/98

BMF - Schreiben vom 26.01.1998 (IV B 3 - S 2185 - 3/98) - DRsp Nr. 2008/81423

BMF, Schreiben vom 26.01.1998 - Aktenzeichen IV B 3 - S 2185 - 3/98

DRsp Nr. 2008/81423

§ 7 EStG Sonderabschreibungen nach § 82 f EStDV; Wechsel des Verkäufers

Das zum Eintritt in den Kaufvertrag oder Bauvertrag eines Dritten ergangene BMF-Schreiben vom 13. Mai 1997 (BStBl 1997 I S. 565) betrifft lediglich den Fall des Käuferwechsels.

Die Sonderabschreibungen nach § 82 f EStDV können nur in Anspruch genommen werden, wenn das vor dem 25. April 1996 bestellte und das tatsächlich gelieferte Schiff identisch sind. Diese Voraussetzung liegt bei einem Wechsel des Herstellers oder Verkäufers nicht vor. Deshalb ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Verkäufer oder des Eintritts des neuen Verkäufers in den bereits abgeschlossenen Kauf- oder Bauvertrag maßgebend.