BMF - Schreiben vom 26.03.2013
IV D 2 - S 7124/07/10002: 010

BMF - Schreiben vom 26.03.2013 (IV D 2 - S 7124/07/10002: 010) - DRsp Nr. 2013/80333

BMF, Schreiben vom 26.03.2013 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7124/07/10002: 010

DRsp Nr. 2013/80333

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Wärme- und Kältenetzförderung nach den §§ 5a, 7a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sowie der Wärme- und Kältespeicherförderung nach den §§ 5b, 7b KWKG

I. Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen

Bei der Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Sinne von § 3 Absatz 2 KWKG entsteht zusätzlich Nutzwärme, d. h. aus einem KWK-Prozess ausgekoppelte Wärme, die außerhalb der KWK-Anlage für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet wird. Nach § 4 Absatz 1 Satz 1 KWKG sind Netzbetreiber verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten Strom vorrangig abzunehmen.