Durch Artikel 4 Nummer 1 und 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11. Dezember 2012 ( BGBl. 2012 I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden deshalb die Abschnitte 6.6, 6.7 und 6.9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 12. April 2013 -
Abschnitt 6.6 wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 4 wird folgender neuer Absatz 4a eingefügt:
(4a) 1 2 3 4
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