Die Frage, ob der bei Dividendenzahlungen auf die anrechenbare Körperschaftsteuer und auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer entfallende Solidaritätszuschlag vergütet bzw. erstattet werden kann, betrifft das Erstattungs- und Vergütungsverfahren beim Bundesamt für Finanzen. Zu dieser Frage nimmt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
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