BMF - Schreiben vom 26.10.1998
IV C 5 - S 2360 - 2/98

BMF - Schreiben vom 26.10.1998 (IV C 5 - S 2360 - 2/98) - DRsp Nr. 2008/81456

BMF, Schreiben vom 26.10.1998 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2360 - 2/98

DRsp Nr. 2008/81456

§§ 38, 38a EStG Lohnsteuerliche Behandlung von Remunerationen

Zwischen Sparkassen auf der einen und Bausparkassen bzw. Versicherungen auf der anderen Seite gibt es Kooperationsabkommen, die die Vermittlung von Dienstleistungen der Bausparkassen und Versicherungen durch die Sparkassen regeln. Aufgrund dieser Kooperation erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkassen von den Bausparkassen bzw. Versicherungen als Remunerationen bezeichnete Vergütungen.

Feststellungen haben ergeben, daß diese Remunerationen bisher steuerlich unterschiedlich behandelt worden sind. Die Erörterung der Angelegenheit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergab folgendes: