Zwischen Sparkassen auf der einen und Bausparkassen bzw. Versicherungen auf der anderen Seite gibt es Kooperationsabkommen, die die Vermittlung von Dienstleistungen der Bausparkassen und Versicherungen durch die Sparkassen regeln. Aufgrund dieser Kooperation erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkassen von den Bausparkassen bzw. Versicherungen als Remunerationen bezeichnete Vergütungen.
Feststellungen haben ergeben, daß diese Remunerationen bisher steuerlich unterschiedlich behandelt worden sind. Die Erörterung der Angelegenheit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergab folgendes:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|