Anliegend übersendet das BMF die mit der Republik Ungarn getroffene Absprache vom 18. September 2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr.
und angesichts des beiderseitigen Wunsches nach einer Intensivierung der gegenseitigen Amtshilfe,
sind die zuständigen Behörden Deutschlands und Ungarns wie folgt übereingekommen:
Nach Artikel 1 der Richtlinie tauschen die zuständigen Behörden die zur Durchführung der Richtlinie erforderlichen Informationen aus.
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