BMF - Schreiben vom 26.10.2006
IV B 1 - S 1321 HUN - 1/06

BMF - Schreiben vom 26.10.2006 (IV B 1 - S 1321 HUN - 1/06) - DRsp Nr. 2008/90535

BMF, Schreiben vom 26.10.2006 - Aktenzeichen IV B 1 - S 1321 HUN - 1/06

DRsp Nr. 2008/90535

Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über die gegenseitige Amtshilfe

Anliegend übersendet das BMF die mit der Republik Ungarn getroffene Absprache vom 18. September 2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

ABSPRACHE ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE

Zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr. 77/799/EWG vom 19. Dezember 1977 in der Fassung der Richtlinie Nr. 2004/106/EG vom 16. November 2004 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (im Folgenden „die Richtlinie”) der jeder sonstigen Richtlinie oder Verordnung, die die Richtlinie ändert oder ersetzt,

und angesichts des beiderseitigen Wunsches nach einer Intensivierung der gegenseitigen Amtshilfe,

sind die zuständigen Behörden Deutschlands und Ungarns wie folgt übereingekommen:

Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

Nach Artikel 1 der Richtlinie tauschen die zuständigen Behörden die zur Durchführung der Richtlinie erforderlichen Informationen aus.