Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2005 die Kriterien des Art. 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 23. November 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2004 Nr. C 285 S. 6) veröffentlicht. Folgend wird in der Anlage ein Abdruck dieser Liste aufgeführt.
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26b Buchstabe A Ziffer ii) der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Sonderregelung für Anlagegold), erfüllen
(2004/C 285/05)
Gültig für das Jahr 2005
ERLÄUTERUNGEN
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
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