Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das anliegende „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ nach dem Stand Januar 2023 herausgegeben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2023 - III C 2 - S 7200/19/10004 :005 (2023/0008032), BStBl 2023 I S. 179, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Abschnitt 13.2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(vgl. auch BMF-Schreiben vom 27.01.2023, BStBl 2023 I S. XXX).“
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„3Weitere Hinweise enthält das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, Stand Januar 2023 (BMF-Schreiben vom 27.01.2023, a.a.O.).“
Abschnitt 13.4 Beispiel 5 Satz 7 wird wie folgt gefasst:
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