Der BFH hat mit Urteil vom 3. Juli 1997 entschieden, daß der Empfänger von Druckbeihilfen, die bei Erreichen eines bestimmten Buchabsatzes zurückzugewähren sind, für diese Rückzahlungsverpflichtung eine Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeit zu bilden hat.
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