Der BFH hat mit Urt. v. 3. 7. 1997 (BStBl 1998 II S. 244) entschieden, daß der Empfänger von Druckbeihilfen, die bei Erreichen eines bestimmten Buchabsatzes zurückzugewähren sind, für diese Rückzahlungsverpflichtung eine Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeit zu bilden hat.
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