Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF die Auffassung, daß sich die bisherige steuerrechtliche Behandlung durch die Trennung der Laborarbeiten in einen technischen und ärztlichen Honoraranteil allein durch das neue Vergütungssystem für Laborleistungen vom 1. Juli 1999 nicht ändert.
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