BMF - Schreiben vom 27.06.1996
S 0947
Fundstellen:
BStBl 1996 I 1164

BMF - Schreiben vom 27.06.1996 (S 0947) - DRsp Nr. 2008/80332

BMF, Schreiben vom 27.06.1996 - Aktenzeichen S 0947

DRsp Nr. 2008/80332

Steuerberatungsgesetz; Vorbildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung; Freie Mitarbeiter bei Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1995 - Vll R 38/95 -1 die Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater nicht als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen angesehen. Sie konnte deshalb in dem entschiedenen Fall auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden.

Nach Auffassung der für Fragen des Steuerberatungsrechts zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder steht diese Entscheidung des BFH im Widerspruch zur bisherigen Praxis und zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bisher konnten nur Personen freie Mitarbeiter eines Steuerberaters oder einer Steuerberatungsgesellschaft sein, die selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt waren. Andere Personen, wie Referendare oder Fachgehilfen, durften lediglich als Angestellte bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft tätig sein. Die neuere Auffassung des BFH verstößt gegen diese Grundsätze.