Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1995 - Vll
Nach Auffassung der für Fragen des Steuerberatungsrechts zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder steht diese Entscheidung des BFH im Widerspruch zur bisherigen Praxis und zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bisher konnten nur Personen freie Mitarbeiter eines Steuerberaters oder einer Steuerberatungsgesellschaft sein, die selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt waren. Andere Personen, wie Referendare oder Fachgehilfen, durften lediglich als Angestellte bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft tätig sein. Die neuere Auffassung des BFH verstößt gegen diese Grundsätze.
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