BMF - Schreiben vom 27.06.2006
IV B 7 - S 2252 - 4/06

BMF - Schreiben vom 27.06.2006 (IV B 7 - S 2252 - 4/06) - DRsp Nr. 2008/90185

BMF, Schreiben vom 27.06.2006 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2252 - 4/06

DRsp Nr. 2008/90185

Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen wie folgt Stellung genommen: