Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2005 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- | USt 1 A | Umsatzsteuer - Voranmeldung 2005 |
- | USt 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2005 |
- | USt 1 E | Anleitung zur Umsatzsteuer - Voranmeldung 2005 |
(2) Durch Art. 5 Nr. 9 Buchst. a des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien und zur Änderung weiterer Vorschriften (EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURilUmG) ist beabsichtigt, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) um Lieferungen von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g UStG zu erweitern. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2005 in Kraft treten (Art. 18 Abs. 2 E-EURilUmG).
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