Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlaß zur Abgabenordnung vom 24. September 1987 (BStBl 1987 I S. 664), der zuletzt mit BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1994 (BStBl 1995 I S. 5) geändert worden ist, mit Wirkung ab 1. Januar 1996 wie folgt geändert:
Die Aufzählung in Nummer 8 Satz 4 der Regelung zu § 30 wird wie folgt ergänzt:
„§ 474 Abs. 3 der Strafprozeßordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl 1987 I S.
Die Regelung zu § 31 a wird wie folgt gefaßt:
„Zu § 31 a - Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmißbrauchs:
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