3 Anlagen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1999 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 1999
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1999
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 1999
(2) Da zu erwarten ist, daß durch eine Ergänzung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Artikel 97 § 21 EGAO) Unternehmern für eine Übergangszeit die Möglichkeit gegeben wird, ab 1. Januar 1999 für Erhebungszeiträume ab 1999 bis 2001 Steueranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auch in Euro abgeben zu können, wurden in die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H die Zeilen 16 bzw. 23 (Kennzahlen 32) aufgenommen. In Kennzahl 32 ist eine 1 einzutragen, wenn die Beträge im entsprechenden Vordruck einheitlich in Euro angegeben werden.
(3) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.
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