BMF - Schreiben vom 27.10.1999
S 7227

BMF - Schreiben vom 27.10.1999 (S 7227) - DRsp Nr. 2008/86608

BMF, Schreiben vom 27.10.1999 - Aktenzeichen S 7227

DRsp Nr. 2008/86608

§ 12 UStG Umsatzsteuersatz für die Lieferung von sog. Zurüstungen für Rollstühle

Der BdF teilt die in Schreiben v. 15.9.1998 vertretene Auffassung, dass die Lieferungen sog. Zurüstungen für Rollstühle dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 16 v. H. unterliegen. Die für die Besteuerung im Einzelfall zuständigen obersten FinBeh der Länder hat der BdF der Auffassung entsprechend unterrichtet.