BMF - Schreiben vom 27.11.1997
S 2333
Fundstellen:
BStBl 1997 I 979

BMF - Schreiben vom 27.11.1997 (S 2333) - DRsp Nr. 2008/85070

BMF, Schreiben vom 27.11.1997 - Aktenzeichen S 2333

DRsp Nr. 2008/85070

§ 3 Nr. 62 EStG Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers bei Entgeltfortzahlung

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die steuerliche Behandlung von Zuschüssen des ArbG zur Kranken- und Pflegeversicherung eines nicht versicherungspflichtigen AN bei fortgezahltem Arbeitsentgelt im Krankheitsfall folgendes:

Unterschreitet das fortgezahlte Arbeitsentgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze und hat der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte AN dennoch für die Dauer der Entgeltfortzahlung die Höchstbeiträge an die Kranken- und Pflegekasse zu zahlen, weil das Jahresarbeitsentgelt die Jahresbeitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind die Zuschüsse aus Vereinfachungsgründen bis zur Hälfte der Höchstbeiträge steuerfrei. Bei einem AN, der eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen hat, sind die Zuschüsse bis zur Hälfte der durchschnittlichen Höchstbeträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung steuerfrei.