BMF - Schreiben vom 27.11.2001
S 2256
Fundstellen:
BStBl 2001 I 986

BMF - Schreiben vom 27.11.2001 (S 2256) - DRsp Nr. 2008/84808

BMF, Schreiben vom 27.11.2001 - Aktenzeichen S 2256

DRsp Nr. 2008/84808

§ 23 EStG Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Termingeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung (§§ 20, 22 und 23 EStG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt das BMF zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Termingeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung (zur Abgrenzung vom gewerblichen Wertpapierhandel vgl. BFH-Urt. v. 29.10.1998,BStBl 1999 II S. 448) wie folgt Stellung:

1. Begriff des Termingeschäfts

Der Begriff des Termingeschäfts umfasst sämtliche als Options- oder Festgeschäft ausgestaltete Finanzinstrumente sowie Kombinationen zwischen Options- und Festgeschäften, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von

  • dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren,

  • dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten,

  • dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten,

  • Zinssätzen oder anderen Erträgen oder

  • dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen.

Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Termingeschäft in einem Wertpapier verbrieft ist, an einer amtlichen Börse oder außerbörslich abgeschlossen wird.

Als Termingeschäfte gelten nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auch Optionsscheine (vgl. dazu Rz. 10 ff.) und Zertifikate, die Aktien vertreten (vgl. dazu Rz. 45 ff.).