BMF - Schreiben vom 27.12.1995
IV B 3 - S 2181 - 5/95
Fundstellen:
; BStBl 1995 I S. 809

BMF - Schreiben vom 27.12.1995 (IV B 3 - S 2181 - 5/95) - DRsp Nr. 2008/81557

BMF, Schreiben vom 27.12.1995 - Aktenzeichen IV B 3 - S 2181 - 5/95

DRsp Nr. 2008/81557

§ 7 a EStG Begriff und Zeitpunkt der Anzahlungen auf Anschaffungskosten bei Abtretung der Kaufpreisforderung oder Verpfändung eines Kontos durch den Zahlungsempfänger; Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 13. bis 15. Dezember 1995 in Bonn (ESt IX/95 - TOP 19)

Nach R 45 Abs. 5 Satz 10 EStR 1993 handelt es sich nicht um Anzahlungen auf Anschaffungskosten, wenn Zahlungen im Interesse des Steuerpflichtigen einem Konto gutgeschrieben werden, über das der Zahlungsempfänger nicht frei verfügen kann. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF hierzu für Fälle der Abtretung der Kaufpreisforderung oder Verpfändung eines Kontos durch den Zahlungsempfänger wie folgt Stellung:

Keine Anzahlungen auf Anschaffungskosten liegen vor, wenn der Steuerpflichtige unter der Bedingung gezahlt hat, daß das Konto des Zahlungsempfängers gesperrt oder verpfändet ist. In diesen Fällen liegt die Sperrung oder Verpfändung ausschließlich im Interesse des Steuerpflichtigen (Anzahlenden).