BMF - Schreiben vom 27.12.1999
IV D 4 - O 2250 - 119/99

BMF - Schreiben vom 27.12.1999 (IV D 4 - O 2250 - 119/99) - DRsp Nr. 2008/80783

BMF, Schreiben vom 27.12.1999 - Aktenzeichen IV D 4 - O 2250 - 119/99

DRsp Nr. 2008/80783

Elektronischer Steuererklärungs-Datenaustausch zwischen der DATEV e.G. und den Finanzverwaltungen der Länder ; Sitzung AutomSt IV/99 der Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 6. bis 8. Dezember 1999 (TOP A 4)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das Pilotverfahren „Elektronischer Steuererklärungs-Datenaustausch” zwischen der DATEV e.G. und den Finanzverwaltungen der am Pilotverfahren teilnehmenden Länder folgendes:

Datenübermittlung

1. Allgemeines

(1) Zwischen der DATEV e.G. und den Finanzverwaltungen der am Pilotverfahren teilnehmenden Länder findet ein Feldversuch „Elektronischer Steuererklärungs-Datenaustausch” statt; dabei werden zusätzlich zur Steuererklärung bzw. zum Steuerbescheid Daten auf elektronischem Wege ausgetauscht.

(2) Der Feldversuch endet 18 Monate, nachdem eine Übermittlung von Steuererklärungs- und Bescheiddaten der Steuerarten ESt, GewSt und USt mit dem von der Steuerverwaltung entwickelten Modulverfahren „ELSTER” möglich ist, frühestens am 31. Dezember 2001.

2. Rechtswirksamkeit