BMF - Schreiben vom 28.06.2001
InvZ 1271
Fundstellen:
BStBl 2001 I 379

BMF - Schreiben vom 28.06.2001 (InvZ 1271) - DRsp Nr. 2008/86181

BMF, Schreiben vom 28.06.2001 - Aktenzeichen InvZ 1271

DRsp Nr. 2008/86181

§ 2 InvZulG Gewährung von Investitionszulagen nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999 für betriebliche Investitionen

Das InvZulG 1999 (InvZulG 1999) i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.6.2001 (BGBl I S. 1018) sieht InvZul für betriebliche Investitionen gem. § 2 InvZulG 1999 in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen, kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks und kleinen und mittleren Betrieben des innerstädtischen Groß- und Einzelhandels vor. Weitere Bereiche der Förderung durch InvZul sind Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie der Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich gem. § 3 InvZulG 1999 und Modernisierungsmaßnahmen an einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung im eigenen Haus gem. § 4 InvZulG 1999. Dieses Anwendungsschreiben behandelt die InvZul nach § 2 InvZulG 1999 für betriebliche Investitionen.

Die InvZul nach § 2 InvZulG 1999 kann nur für Investitionen im Fördergebiet beansprucht werden. Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand v. 3.10.1990.