Das InvZulG 1999 (InvZulG 1999) i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.6.2001 (BGBl I S.
Die InvZul nach § 2 InvZulG 1999 kann nur für Investitionen im Fördergebiet beansprucht werden. Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand v. 3.10.1990.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|