BMF - Schreiben vom 28.07.1999
IV C 6 - S 2830 - 5/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I 727

BMF - Schreiben vom 28.07.1999 (IV C 6 - S 2830 - 5/99) - DRsp Nr. 2008/81845

BMF, Schreiben vom 28.07.1999 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2830 - 5/99

DRsp Nr. 2008/81845

§§ 44 - 46 KStG Neues Muster für die Steuerbescheinigung (VE 8) der ausschüttenden Körperschaft (§ 44 KStG, § 45a EStG)

Das Muster für die Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft wurde mit BMF-Schreiben vom 30. März 1999 (BStBl I S. 442) neu bekanntgemacht. Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 sind Leistungen, für die der Teilbetrag des EK 45 als verwendet gilt, gesondert zu bescheinigen. Hierfür sieht das Muster eine neue Zeile vor.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder weist das BMF darauf hin, daß in dieser Zeile der Betrag des als für die Ausschüttung verwendeten EK 45 zuzüglich der darauf entfallenden Minderung der Körperschaftsteuer (70/55 des mit dem EK 45 verrechneten Betrages) zu bescheinigen ist.

Fundstellen
BStBl 1999 I 727