BMF - Schreiben vom 28.10.2013
IV D 3 - S 7160 h/08/10002

BMF - Schreiben vom 28.10.2013 (IV D 3 - S 7160 h/08/10002) - DRsp Nr. 2013/80669

BMF, Schreiben vom 28.10.2013 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7160 h/08/10002

DRsp Nr. 2013/80669

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung von Beratungsleistungen für Investmentfonds (§ 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG) - BFH-Urteil vom 11. April 2013, V R 51/10

Mit Urteil vom 11. April 2013, V R 51/10 (BStBl 2013 II S. XXX), hat der BFH entschieden, dass die von einem Dritten gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft als Verwalterin eines Sondervermögens erbrachten Beratungsleistungen für Wertpapieranlagen unter den Begriff „Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften” fallen. Danach weisen Leistungen, die in der Abgabe von Empfehlungen zum An- und Verkauf von Vermögenswerten gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft bestehen, eine enge Verbindung zu der spezifischen Tätigkeit einer Kapitalanlagegesellschaft auf und können nach § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG steuerfrei sein. Ob die in diesem Zusammenhang von einem Dritten erbrachte Beratungs- und Informationsleistung eine tatsächliche Änderung der rechtlichen und finanziellen Lage des Fonds bewirkt, ist nicht entscheidend.

Von einer engen Verbindung zu der einer Kapitalanlagegesellschaft spezifischen Tätigkeit - d. h. beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung in Wertpapieren anzulegen - ist auszugehen, wenn