BMF - Schreiben vom 28.11.1996
S 2144
Fundstellen:
; BStBl 1996 I S. 1435
BStBl 1996 I 1435

BMF - Schreiben vom 28.11.1996 (S 2144) - DRsp Nr. 2008/85240

BMF, Schreiben vom 28.11.1996 - Aktenzeichen S 2144

DRsp Nr. 2008/85240

§ 4d EStG Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an Unterstützungskassen

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BdF zu einigen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen der Trägerunternehmen an Unterstützungskassen wie folgt Stellung:

A. Konzeptions- und Verwaltungskosten

1. Konzeptionskosten des Trägerunternehmens

Aufwendungen, die einem Trägerunternehmen bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse für seine AN entstehen (z. B. Kosten eines Rechtsgutachtens), stellen Betriebsausgaben dar. Sie sind nach § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzuziehen. Entsprechendes gilt, soweit dem Trägerunternehmen Aufwendungen dadurch entstehen, daß von einem bestehenden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung auf den Durchführungsweg Unterstützungskasse gewechselt werden soll.

2. Konzeptions- und Verwaltungskosten der Unterstützungskasse

Bedient sich das Trägerunternehmen bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung einer Unterstützungskasse, so gilt für die steuerliche Behandlung der hierbei anfallenden Kosten folgendes:

a) Das Trägerunternehmen trägt die bei der Unterstützungskasse anfallenden Kosten