BMF - Schreiben vom 28.12.1999
S 1300
Fundstellen:
BStBl 1999 I 1121

BMF - Schreiben vom 28.12.1999 (S 1300) - DRsp Nr. 2008/80489

BMF, Schreiben vom 28.12.1999 - Aktenzeichen S 1300

DRsp Nr. 2008/80489

Steuerliche Behandlung von Gewinnanteilen aus atypischen stillen Beteiligungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Behandlung von Gewinnanteilen aus atypischen stillen Beteiligungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Folgendes:

1. Grundsatz

Gewinnanteile aus atypischen stillen Beteiligungen stellen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Auch soweit die DBA Gewinnanteile aus atypischen stillen Beteiligungen nicht ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuordnen (so DBA-Luxemburg, Protokoll Nr. 11; DBA-Niederlande, Protokoll Nr. 9; DBA-Österreich, Protokoll Nr. 15; Art. 7 Abs. 6 DBA-Tunesien), sind die Abkommensbestimmungen über Unternehmensgewinne (vgl. Art. 7 OECD-Musterabkommen) einschließlich der diesbezüglichen Regelungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat anzuwenden; die Einkünfte sind nicht als Dividenden, Zinsen oder andere Einkünfte im Sinne der DBA anzusehen. Einkünfte aus echten stillen Beteiligungen sind abkommensrechtlich Dividenden oder Zinsen.

2. Steuerinländer mit atypischen stillen Beteiligungen an ausländischen Unternehmen