BMF - Schreiben vom 29.05.2006
IV C 3 - S 2253 - 16/06

BMF - Schreiben vom 29.05.2006 (IV C 3 - S 2253 - 16/06) - DRsp Nr. 2008/90122

BMF, Schreiben vom 29.05.2006 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2253 - 16/06

DRsp Nr. 2008/90122

Bestellung eines dinglichen Wohnrechts gegen Übertragung eines Grundstücks im privaten Bereich (BMF-Schreiben vom 5. August 1992, BStBl 1992 I S. 522 und Rz. 33 des BMF-Schreibens vom 24. Juli 1998, BStBl 1998 I S. 914);; Anwendung des BFH-Urteils vom 21. Februar 1991 (BStBl 1992 II S. 718)

Der BFH hatte mit o.a. Urteil entschieden, dass der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, nicht als eine entgeltliche Überlassung einer Wohnung auf Lebenszeit, sondern als Anschaffungsgeschäft des Grundstücks zu beurteilen ist.

Mit BMF-Schreiben vom 5. August 1992 hatten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus ausgeschlossen. Die der Verwaltungsauffassung entsprechenden Ausführungen wurden als Sätze 3 bis 5 der Rz. 33 in das BMF-Schreiben vom 24. Juli 1998 aufgenommen. An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten.

In Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird deshalb das BMF-Schreiben vom 5. August 1992 aufgehoben.

Rz. 33 des BMF-Schreibens vom 24. Juli 1998 wird wie folgt gefasst: