BMF - Schreiben vom 29.06.1998
IV B 6 - S 2341 - 5/98

BMF - Schreiben vom 29.06.1998 (IV B 6 - S 2341 - 5/98) - DRsp Nr. 2008/81445

BMF, Schreiben vom 29.06.1998 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2341 - 5/98

DRsp Nr. 2008/81445

§ 3 EStG Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlaßter doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland oder vom Ausland ins Inland ; Schreiben vom 15. Januar 1998 - 112 - 230.05 -

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zugestimmt, daß Zahlungen aufgrund der o.g. Richtlinie auch für das Jahr 1998 steuerfrei geleistet werden können, obwohl die formalen Voraussetzungen nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG (Ausweis für Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan 1998) aus zeitlichen Gründen bisher nicht erfüllt werden konnten. Die Zustimmung steht unter der Bedingung, daß im Falle eines Nachtragshaushalts noch für 1998, spätestens aber für 1999 die formale Voraussetzung des Ausweises der Bezüge als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan geschaffen wird.