Im Rahmen der Revisionsverhandlungen zum Abschluß eines neuen deutsch-rumänischen
In den Fällen der Erhebung von Abzugsteuern bei Zahlungen für technische Dienstleistungen, Beratungsleistungen und ähnliche Dienstleistungen kamen beide Seiten überein, daß das Besteuerungsrecht das Quellenstaats für derartige Zahlungen durch das geltende
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